< 2 Mose 27 >

1 Den Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit - viereckig soll der Altar sein - und drei Ellen hoch.
Und du sollst den Altar von Akazienholz machen: fünf Ellen die Länge, und fünf Ellen die Breite, quadratförmig soll der Altar sein und drei Ellen seine Höhe.
2 Und die zugehörigen Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen, so daß die Hörner ein Ganzes mit ihm bilden, und sollst ihn mit Kupfer überziehen.
Und mache seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm sollen seine Hörner sein; und überziehe ihn mit Erz.
3 Und die zugehörigen Töpfe, die man braucht, um ihn vom Fett zu säubern, wie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen, alle zu ihm gehörenden Geräte, sollst du aus Kupfer anfertigen.
Und mache seine Töpfe, um ihn von der Fettasche zu reinigen, und seine Schaufeln und seine Sprengschalen und seine Gabeln und seine Kohlenpfannen; für alle seine Geräte sollst du Erz verwenden.
4 Ferner sollst du ein Gitterwerk für ihn anfertigen, ein Netzwerk aus Kupfer, und sollst an dem Netze vier kupferne Ringe anbringen, an den vier Ecken des Altars,
Und mache ihm ein Gitter von Netzwerk aus Erz, und mache an das Netz vier eherne Ringe an seine vier Ecken;
5 und sollst es unterhalb des den Altar umlaufenden Simses befestigen, so daß das Netz bis zur Mitte des Altars reicht.
und setze es unter die Einfassung des Altars, unterwärts, daß das Netz bis zur Hälfte des Altars reiche.
6 Ferner sollst du Stangen für den Altar anfertigen, Stangen aus Akazienholz, und sie mit Kupfer überziehen.
Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Erz.
7 Diese seine Stangen sollen durch die Ringe gezogen werden, so daß sich die Stangen auf den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
Und seine Stangen sollen in die Ringe gebracht werden, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, wenn man ihn trägt.
8 Aus Brettern, so daß er inwendig hohl ist, sollst du ihn herstellen; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so sollen sie es machen.
Hohl, von Brettern sollst du ihn machen; so wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, also soll man ihn machen.
9 Und den Vorhof der Wohnung sollst du so herstellen: für die nach Süden gewendete Seite Vorhof-Umhänge aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
Und du sollst den Vorhof der Wohnung machen: an der Mittagseite, südwärts, Umhänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus, hundert Ellen die Länge auf der einen Seite;
10 dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen - die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe sollen von Silber sein.
und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.
11 Ebenso Umhänge für die nördliche Langseite, hundert Ellen; dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen, die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe von Silber.
Und ebenso an der Nordseite in die Länge: Umhänge, hundert Ellen lang; und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.
12 Die westliche Breitseite des Vorhofs aber soll Umhänge von fünfzig Ellen haben, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen.
Und die Breite des Vorhofs an der Westseite: fünfzig Ellen Umhänge, ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße.
13 Und die nach Osten gewendete Breitseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen;
Und die Breite des Vorhofs an der Ostseite, gegen Aufgang, fünfzig Ellen:
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen, auf die eine Seite kommen,
fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
15 und ebenso auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen.
und auf der anderen Seite fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
16 Das Thor des Vorhofs aber soll einen Vorhang haben, zwanzig Ellen breit, von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirker-Arbeit; dazu vier Säulen nebst ihren vier Füßen.
und für das Tor des Vorhofs einen Vorhang von zwanzig Ellen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit, ihre vier Säulen und ihre vier Füße.
17 Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit silbernen Ringen versehen sein; auch die Nägel an ihnen sollen von Silber sein, ihre Füße aber von Kupfer.
Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit Bindestäben von Silber versehen sein, ihre Haken von Silber und ihre Füße von Erz.
18 Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen.
Die Länge des Vorhofs hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, von gezwirntem Byssus; und ihre Füße von Erz.
19 Und alle Geräte der Wohnung, deren man bedarf bei dem gesamten heiligen Dienst an ihr, und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen aus Kupfer sein.
Alle Geräte der Wohnung zu ihrem ganzen Dienst und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Erz sein.
20 Du aber gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann.
Und du, du sollst den Kindern Israel gebieten, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig.
21 Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.
Im Zelte der Zusammenkunft, außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis ist, sollen Aaron und seine Söhne sie zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova. Eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern von seiten der Kinder Israel.

< 2 Mose 27 >